Für die Flächennutzung im Bereich Batteriespeicherung stehen zwei Vergütungsmodelle zur Verfügung. Entweder erfolgt die Pachtvergütung als einmalige Vorauszahlung, die entsprechend geringer ausfällt, oder als jährliche Pachtzahlung, die jeweils zu Beginn des Jahres über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren geleistet wird.